Zucht von Foxterriern

Hundekrankheiten

Hundezucht – Welpen

Fortpflanzung
Der Eintritt der Geschlechtsreife variiert von Rasse zu Rasse. Rüden werden mit etwa 1 Jahr, Hündinnen mit 6 - 8 Monaten geschlechtsreif. Die Hündin wird periodisch 2mal im Jahr, im Frühjahr und Spätsommer, hitzig (läufig, brünstig). Rüden sind davon unabhängig das ganze Jahr über zeugungsfähig. Die Hitze der Hündin dauert bis zu 24 Tagen und verläuft in 3 Phasen: Die 1. Phase, die Vorhitze (1. - 9. Tag), ist anfangs gekennzeichnet durch ein Anschwellen der Schnalle und danach durch einen blutig-wässrigen Ausfluss, die Hündin "färbt". In dieser Zeit werden Rüden im Liebesspiel angelockt, aber noch nicht geduldet, d. h. ein Deckakt erfolgt noch nicht. Die 2. Phase (10. - 15. Tag) wird als Hitze bezeichnet. Der Ausfluss lässt nach, jetzt nimmt die Hündin den Rüden an, und es kann zur Befruchtung kommen. Es kommt vor, dass die Hündin von mehreren Rüden gedeckt wird (und dadurch möglicherweise Halbgeschwister zur Welt bringt). Die 3. Phase wird als Nachhitze bezeichnet. Die Hündin wird ruhiger und ist spätestens ab dem 20. Tag nicht mehr paarungsbereit.
Der Deckakt dauert zwischen 10 - 45 Minuten. Nach dem Aufreiten des Rüden auf die Hündin kommt die längere Phase des "Hängens“, während der die Samenabgabe erfolgt. Dabei geht der Rüde von der Hündin herunter, hängt aber mit der Brunftrute (Penis, Glied) in der Schnalle (Scheide, Tasche) fest. Es ist Tierquälerei, die Tiere jetzt gewaltsam oder durch Kaltwassergüsse zu trennen.
Die Trächtigkeitsdauer ist rasseabhängig und individuell verschieden. Sie liegt bei 56 bis 66, im Mittel bei 63 Tagen. Die hochträchtige Hündin zeigt eine Vermehrung des Bauchumfanges und ein Anschwellen des Gesäuges.
Die Geburt kündigt sich durch verstärkte Unruhe und "Nestbauen“ an. Sie dauert wenige Stunden (3 - 24). Die Hündin beißt nach jeder Geburt eines Welpen die Nabelschnur ab und frisst die Nachgeburt auf. In den folgenden Tagen bemerkt man bis zur Dauer von 3 Wochen einen rötlichen bis grünlich-braunen Ausfluss aus der Schnalle.
Die Welpen werden gleich nach der Geburt von der Hündin trocken geleckt. Sie streben bald nach dem Gesäuge und suchen eine Zitze. Ihre Augenlider sind bis zum 9. Tag geschlossen, die volle Sehkraft erreichen sie mit etwa 3 Wochen.

Zucht
Jeder Rassehundbesitzer, der mit seinem Tier züchten will, wendet sich zunächst an den verantwortlichen Zuchtwart des zuständigen Zuchtvereins, um sich beraten und über die aktuellen Zuchtbestimmungen informieren zu lassen. Allgemein gilt, dass sowohl der Rüde als auch die Hündin im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sein und eine Zuchteignungsprüfung abgelegt haben müssen.
Das Ziel ist, nur körperlich und wesensmäßig taugliche Jagdhunde zur Zucht zuzulassen. Sie sollen frei von Zuchtausschließenden Mängeln, insbesondere Erbfehlern, sein und dem Standard der Jagdhunderasse entsprechen. Ein wichtiger teil der Bewertung gilt dem Körperbau und dem Haarwert.

Gebiss des Hundes
Mit 3 Wochen: als erstes brechen die Milchhakenzähne durch
Mit 4-6 Wochen: Durchbruch der Milchschneidezähne
Mit 5-6 Wochen: Durchbruch der Prämolaren, 
Ausnahme: der erste  Prämolar  (P1), erscheint häufig erst mit 4-5 Monaten und wird daher, im Gegensatz zu den übrigen Prämolaren des Milchgebisses, nicht gewechselt.
Die hinteren Backenzähne (Molaren) fehlen dem Milchgebiss und brechen im Alter von 4-6 Monaten durch und unterliegen ebenfalls nicht dem Zahnwechsel.
Das Milchgebiss weist daher nur 28 Zähne auf.

Zahnformel des Milchgebisses:
3i 1c 3p (Oberkiefer)
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3i 1c 3p (Unterkiefer)
Nach dem Zahnwechsel, in der Regel mit 5-6 Monaten, weist ein komplettes Gebiss 42 Zähne auf.
Diese sind jederseits im Oberkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi)  1 Haken- oder Fangzahn (Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares)  2 hintere Backenzähne (Molares)
im Unterkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi)1 Haken- oder Fangzahn (Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares) 3 hintere Backenzähne (Molares)
Zahnformel:
3I 1C 4P 2M (Oberkiefer)
(3I 1C 4P 3M (Unterkiefer)

Schematische Seitenansicht des Hundegebisses ( linke Schädelseite )

  
Der Einfachheit halber wurde bewusst die in deutschen kinologischen Kreisen übliche Numenierung der Prämolaren 1 bis 4 beginnend vom Fangzahn von vorn  nach hinten gewählt. Die internationale Nomenklatur bezeichnet den kleinsten hinter dem Fangzahn stehenden Prämolarzahn mit Nr.4, den größten vor den Molaren mit Nr.1

Schematische Vorderansicht des Hundegebisses mit Schneidezähnen und Fangzähnen
                 

a. Korrekt ! Scherengebiss

b. Bedingt Korrekt! 

c. Fehlerhafter Vorbeißer

d.  Fehlerhafter Rückbeißer

Vorsicht bei Zuchtverwendung

Um die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zucht zu beurteilen, bedarf es langjähriger Erfahrungen. Ein Laie ist dazu in der Regel nicht imstande. Daher wird die Zuchteignungsbeurteilung von einem regional zuständigen Zuchtwart vorgenommen.
Die Abstammung eines Hundes wird durch die Ahnentafel ausgewiesen, auf der in der Regel der Stempel der FCI / VDH und des JGHV deutlich zu erkennen sind. In der Ahnentafel sind neben Name, Geschlecht, Geburtstag, Kennzeichen und Zuchtbuchnummer auch die Vorfahren des Hundes, seine Prüfungen, der Züchter und seine bisherigen Besitzer verzeichnet.
Bei der Hundezucht ist eine Reihe von Punkten besonders zu beachten. Die Hündin darf frühestens mit der 3. Hitze (Zuchtreife!) zum Decken zugelassen werden. Für Deckrüden wird ein Mindestalter von 2 Jahren empfohlen. Die Hündin sollte jährlich höchstens einmal Wölfen. Nach Möglichkeit ist eine Geburt im Frühjahr anzustreben, damit die Welpen in einer günstigen Jahreszeit heranwachsen können. Für das Wölfen ist in einem ruhigen, etwas abgedunkelten Raum eine Wurfkiste bereitzustellen, die der Größe der Hündin angepasst ist. Die Geburt muss überwacht werden, aber jede unnötige Störung ist fernzuhalten. Bald nach dem Wölfen erfolgt durch den Zuchtverein die Eintragung des Wurfes ins Zuchtbuch, wobei jeder Welpe einen Namen erhält. Die Welpen werden normalerweise bis zum Alter von 6 - 7 Wochen gesäugt und können dann abgesetzt werden. Die Abgabe an einen neuen Besitzer sollte aus tiermedizinischer Sicht nach Möglichkeit erst nach abgeschlossener Schutzimpfung gegen die wichtigsten  Infektionskrankheiten im Alter von etwa 12 Wochen erfolgen. Da allerdings in diesem Alter eine wichtige Prägungsphase eingesetzt hat, die am optimalsten beim künftigen Besitzer des Hundes abläuft, halten es viele Züchter für günstiger, die Welpen schon mit 8 Wochen abzugeben. Dann muss aber der neue Halter das Befinden des übernommenen Tieres besonders aufmerksam beobachten und bei jedem kleinsten Krankheitszeichen sofort den Tierarzt aufsuchen. Wird nämlich ein Hund früher abgegeben, besteht bei ungenügendem Impfschutz die Gefahr einer Schwächung und Erkrankung des Hundes, was durch den Stress des Besitzerwechsels ausgelöst werden kann (neue Umgebung, anderes Futter, Fehlen des Muttertieres, der Geschwister und der bisherigen Bezugspersonen).
 
 

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