Hundezucht – Welpen
Fortpflanzung
Der Eintritt der Geschlechtsreife variiert von
Rasse zu Rasse. Rüden werden mit etwa 1 Jahr, Hündinnen mit 6 - 8
Monaten geschlechtsreif. Die Hündin wird periodisch 2mal im Jahr, im
Frühjahr und Spätsommer, hitzig (läufig, brünstig). Rüden sind davon
unabhängig das ganze Jahr über zeugungsfähig. Die Hitze der Hündin
dauert bis zu 24 Tagen und verläuft in 3 Phasen: Die 1. Phase, die
Vorhitze (1. - 9. Tag), ist anfangs gekennzeichnet durch ein
Anschwellen der Schnalle und danach durch einen blutig-wässrigen
Ausfluss, die Hündin "färbt". In dieser Zeit werden Rüden im
Liebesspiel angelockt, aber noch nicht geduldet, d. h. ein Deckakt
erfolgt noch nicht. Die 2. Phase (10. - 15. Tag) wird als Hitze
bezeichnet. Der Ausfluss lässt nach, jetzt nimmt die Hündin den Rüden
an, und es kann zur Befruchtung kommen. Es kommt vor, dass die Hündin
von mehreren Rüden gedeckt wird (und dadurch möglicherweise
Halbgeschwister zur Welt bringt). Die 3. Phase wird als Nachhitze
bezeichnet. Die Hündin wird ruhiger und ist spätestens ab dem 20. Tag
nicht mehr paarungsbereit.
Der Deckakt dauert zwischen 10 - 45 Minuten.
Nach dem Aufreiten des Rüden auf die Hündin kommt die längere Phase
des "Hängens“, während der die Samenabgabe erfolgt. Dabei geht der
Rüde von der Hündin herunter, hängt aber mit der Brunftrute (Penis,
Glied) in der Schnalle (Scheide, Tasche) fest. Es ist Tierquälerei,
die Tiere jetzt gewaltsam oder durch Kaltwassergüsse zu trennen.
Die Trächtigkeitsdauer ist rasseabhängig und
individuell verschieden. Sie liegt bei 56 bis 66, im Mittel bei 63
Tagen. Die hochträchtige Hündin zeigt eine Vermehrung des
Bauchumfanges und ein Anschwellen des Gesäuges.
Die Geburt kündigt sich durch verstärkte Unruhe
und "Nestbauen“ an. Sie dauert wenige Stunden (3 - 24). Die Hündin
beißt nach jeder Geburt eines Welpen die Nabelschnur ab und frisst die
Nachgeburt auf. In den folgenden Tagen bemerkt man bis zur Dauer von 3
Wochen einen rötlichen bis grünlich-braunen Ausfluss aus der Schnalle.
Die Welpen werden gleich nach der Geburt von der
Hündin trocken geleckt. Sie streben bald nach dem Gesäuge und suchen
eine Zitze. Ihre Augenlider sind bis zum 9. Tag geschlossen, die volle
Sehkraft erreichen sie mit etwa 3 Wochen.
Zucht
Jeder Rassehundbesitzer, der mit seinem Tier
züchten will, wendet sich zunächst an den verantwortlichen Zuchtwart
des zuständigen Zuchtvereins, um sich beraten und über die aktuellen
Zuchtbestimmungen informieren zu lassen. Allgemein gilt, dass sowohl
der Rüde als auch die Hündin im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sein
und eine Zuchteignungsprüfung abgelegt haben müssen.
Das Ziel ist, nur körperlich und wesensmäßig
taugliche Jagdhunde zur Zucht zuzulassen. Sie sollen frei von
Zuchtausschließenden Mängeln, insbesondere Erbfehlern, sein und dem
Standard der Jagdhunderasse entsprechen. Ein wichtiger teil der
Bewertung gilt dem Körperbau und dem Haarwert.
Gebiss des Hundes
Mit 3 Wochen: als erstes brechen die
Milchhakenzähne durch
Mit 4-6 Wochen: Durchbruch der
Milchschneidezähne
Mit 5-6 Wochen: Durchbruch der Prämolaren,
Ausnahme: der erste Prämolar (P1), erscheint
häufig erst mit 4-5 Monaten und wird daher, im Gegensatz zu den
übrigen Prämolaren des Milchgebisses, nicht gewechselt.
Die hinteren Backenzähne (Molaren) fehlen dem
Milchgebiss und brechen im Alter von 4-6 Monaten durch und unterliegen
ebenfalls nicht dem Zahnwechsel.
Das Milchgebiss weist daher nur 28 Zähne auf.
Zahnformel des Milchgebisses:
3i 1c 3p (Oberkiefer)
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3i 1c 3p (Unterkiefer)
Nach dem Zahnwechsel, in der Regel mit 5-6
Monaten, weist ein komplettes Gebiss 42 Zähne auf.
Diese sind jederseits im Oberkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi) 1 Haken- oder
Fangzahn (Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares) 2 hintere
Backenzähne (Molares)
im Unterkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi)1 Haken- oder Fangzahn
(Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares) 3 hintere
Backenzähne (Molares)
Zahnformel:
3I 1C 4P 2M (Oberkiefer)
(3I 1C 4P 3M (Unterkiefer)
Schematische Seitenansicht des
Hundegebisses ( linke Schädelseite )
Der Einfachheit halber wurde bewusst die in
deutschen kinologischen Kreisen übliche Numenierung der Prämolaren 1 bis 4 beginnend vom
Fangzahn von vorn nach hinten gewählt. Die internationale Nomenklatur bezeichnet den
kleinsten hinter dem Fangzahn stehenden Prämolarzahn mit Nr.4, den größten vor den Molaren mit Nr.1
Schematische Vorderansicht des
Hundegebisses mit Schneidezähnen und Fangzähnen
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a. Korrekt !
Scherengebiss
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b. Bedingt Korrekt!
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c. Fehlerhafter
Vorbeißer
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d.
Fehlerhafter Rückbeißer
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Vorsicht bei Zuchtverwendung
Um die Voraussetzungen für die Zulassung zur
Zucht zu beurteilen, bedarf es langjähriger Erfahrungen. Ein Laie ist
dazu in der Regel nicht imstande. Daher wird die
Zuchteignungsbeurteilung von einem regional zuständigen Zuchtwart
vorgenommen.
Die Abstammung eines Hundes wird durch die
Ahnentafel ausgewiesen, auf der in der Regel der Stempel der FCI / VDH
und des JGHV deutlich zu erkennen sind. In der Ahnentafel sind neben
Name, Geschlecht, Geburtstag, Kennzeichen und Zuchtbuchnummer auch die
Vorfahren des Hundes, seine Prüfungen, der Züchter und seine
bisherigen Besitzer verzeichnet.
Bei der Hundezucht ist eine Reihe von Punkten
besonders zu beachten. Die Hündin darf frühestens mit der 3. Hitze (Zuchtreife!)
zum Decken zugelassen werden. Für Deckrüden wird ein Mindestalter von
2 Jahren empfohlen. Die Hündin sollte jährlich höchstens einmal Wölfen.
Nach Möglichkeit ist eine Geburt im Frühjahr anzustreben, damit die
Welpen in einer günstigen Jahreszeit heranwachsen können. Für das
Wölfen ist in einem ruhigen, etwas abgedunkelten Raum eine Wurfkiste
bereitzustellen, die der Größe der Hündin angepasst ist. Die Geburt
muss
überwacht werden, aber jede unnötige Störung ist fernzuhalten. Bald
nach dem Wölfen erfolgt durch den Zuchtverein die Eintragung des
Wurfes ins Zuchtbuch, wobei jeder Welpe einen Namen erhält. Die Welpen
werden normalerweise bis zum Alter von 6 - 7 Wochen gesäugt und können
dann abgesetzt werden. Die Abgabe an einen neuen Besitzer sollte aus
tiermedizinischer Sicht nach Möglichkeit erst nach abgeschlossener
Schutzimpfung gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten im Alter
von etwa 12 Wochen erfolgen. Da allerdings in diesem Alter eine
wichtige Prägungsphase eingesetzt hat, die am optimalsten beim
künftigen Besitzer des Hundes abläuft, halten es viele Züchter für
günstiger, die Welpen schon mit 8 Wochen abzugeben. Dann muss aber der
neue Halter das Befinden des übernommenen Tieres besonders aufmerksam
beobachten und bei jedem kleinsten Krankheitszeichen sofort den
Tierarzt aufsuchen. Wird nämlich ein Hund früher abgegeben, besteht
bei ungenügendem Impfschutz die Gefahr einer Schwächung und Erkrankung
des Hundes, was durch den Stress des Besitzerwechsels ausgelöst werden
kann (neue Umgebung, anderes Futter, Fehlen des Muttertieres, der
Geschwister und der bisherigen Bezugspersonen).