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Haltung und Pflege
Unterbringung
Bei der Unterbringung von Jagdhunden müssen die
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachtet werden. Grundsätzlich ist es
dem Hundehalter freigestellt, ob er seinen Jagdgefährten in der Wohnung oder
im Freien hält, solange die Unterbringung "verhaltensgerecht" ist. Das
bedeutet sinngemäß, dass den natürlichen Lebensbedürfnissen des Hundes,
insbesondere seinem Bewegungsdrang, Rechnung zu tragen ist.
Haltung in der Wohnung
Ihre Vorteile liegen im engen Kontakt mit dem
Hundeführer und in der guten Überwachungsmöglichkeit. Die Nachteile
überwiegen. Es ist kaum vermeidbar, dass der Hund auch mit den übrigen
Familienmitgliedern in ständigem Kontakt ist, mit Leckerbissen verwöhnt
wird, den Kindern als Spielgefährte dient und von mehreren Leuten in guter
Absicht erzogen wird. So besteht die Gefahr, dass der Hund für die
Jagdpraxis unbrauchbar wird. Ein weiterer Nachteil liegt in der
Verweichlichung des Hundes gegenüber den Witterungsunbilden der kälteren
Jahreszeit und damit in der Gefährdung der Gesundheit durch den täglichen
Wechsel aus geheizten Räumen in Kälte und Nässe. Ist dennoch die Haltung im
Hause unumgänglich, muss der Hund seinen festen Platz zugewiesen bekommen.
Er darf nicht auf dem bloßen Boden liegen, sondern soll ein trockenes Lager
(Kiste bzw. Korb mit Liegedecke oder Matratze oder ähnlichem) in
ausreichender Größe haben, das zugfrei und fern von einer Heizung sein muss.
Der Hund braucht seinen täglichen Auslauf, mindestens einmal sollte er
ausgiebig, das heißt etwa 1 Stunde lang, auf den Läufen sein.
Haltung im Zwinger
Die Haltung im Freien dient der Abhärtung des Hundes
gegenüber Nässe, Kälte und Witterungsschwankungen und bewirkt eine erhöhte
Widerstandsfähigkeit gegenüber Infektionskrankheiten. Eine Anbindehaltung
kommt für Jagdhunde grundsätzlich nicht in Frage. Wer den Platz hat, wird
einen Zwinger einrichten. Dabei sind die bundeseinheitlichen Vorschriften
der "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien“ zu beachten, die in
Ergänzung zum Tierschutzgesetz erlassen worden sind.
Die Größe eines Zwingers richtet sich nach der Größe
des Hunde Der Zwinger darf nur aus gesundheitsunschädlichem Material
bestehen und soll dem Hund freie Sicht, wenigstens nach einer Seite, am
besten zum Haus hin, ermöglichen.
Die Umzäunung muss so konstruiert sein, dass sie nicht
überwunden oder untergraben werden kann. Der Hund soll bei sommerlich heißer
Sonneneinstrahlung im Schatten liegen können (Teilüberdachung, Baumbewuchs).
Vorgeschrieben ist ferner der Ein- oder Anbau einer Hütte aus
Wärmedämmendem, gesundheitsunschädlichem Material mit (zum Zwecke der
Reinigung) abnehmbarem Dach. Die Größe dieses mit einer Wärmedämmenden
Liegefläche versehenen Schutzraumes soll dem Hund angepasst sein, so dass
der Schlafraum allein von der Körpertemperatur des Tieres ausreichend
erwärmt werden kann. Es versteht sich von selbst, dass Zwinger und Hütte
stets sauber und trocken gehalten werden müssen. Auch bei dieser
Unterbringung braucht der Hund täglich ausgiebigen Auslauf, der die beste
Gelegenheit für eine Kontaktpflege mit dem Hundeführer darstellt.
Pflege des Hundes
Die Pflegemaßnahmen dienen dem Wohlbefinden des
Tieres, der Vorbeugung gegen Krankheiten und dem Kontakt mit dem
Hundeführer. Im Vordergrund steht die Körperpflege. Die Reinigung des Felles
erfolgt am besten durch häufiges Schwimmen. Regelmäßiges, möglichst
tägliches Bürsten oder Kämmen sind weitere wichtige Säuberungsmaßnahmen.
Vom Waschen mit Toilettenseifen oder Shampoos, wie bei
Stadt- und Schoßhunden, wird bei Gebrauchshunden dringend abgeraten;
derartige Mittel zerstören den natürlichen Hautschutz, wodurch sich die
Anfälligkeit gegenüber Krankheitserregern erhöht.
Verschmutzte Augen werden mit Kamillentee oder
Borwasser und einem sauberen, am besten frisch gebügelten Tuch, verschmutzte
Ohren mit einem leicht ballistolgetränkten Wattestäbchen gereinigt. Im
Winter sind die Pfoten nach jedem Auslauf gründlich von Streusalzresten zu
säubern. Die Krallen sollen bei ungenügender Abnutzung mit einer
Krallenschere gekürzt, Wunden an den Ballen mit Hautsalben geschützt werden.
Die Zähne sowie das Zahnfleisch sollten regelmäßig kontrolliert werden.
Ebenso wichtig ist die tägliche Überprüfung der Ausscheidungen, insbesondere
der Losung auf Hinweise von Verdauungsstörungen oder Parasitenbefall.
Selbstverständlich sollten Futter- und Tränkenapf
stets peinlich sauber gehalten werden. Ein Problem ist offenbar immer wieder
die Unterbringung der Hunde im Kraftfahrzeug: Bei warmer Witterung muss das
Auto gut belüftet sein und darf nicht in der prallen Sonne abgestellt
werden. Ein Napf mit Trinkwasser sollte zur Erfrischung bereitstehen. Bei
winterlicher Kälte muss der Hund ein Wärmedämmendes Lager im Wagen haben.
Die Besonderheit des Foxterriers liegt in seiner
Behaarung, die von Natur aus hart und schmutzabweisend ist. Dies macht ihn
zu einem sehr pflegeleichten Hund, bei dem jegliches Baden nicht nur
überflüssig, sondern sogar schädlich ist, weil es die natürliche
Schutzschicht des Haares zerstört.
Sowohl der Drahthaar als auch der Glatthaar wechselt
im Frühjahr und Herbst das Haar. Während der Glatthaar den Haarwechsel
alleine vollzieht, muss der Drahthaar artgerecht getrimmt werden, damit
seine drahtige Haartextur und die charakteristische Zeichnung mit den
leuchtenden Farben erhalten bleiben. Beim Trimmen werden die "reifen" Haare
ausgezupft. Der Drahthaar darf niemals geschoren werden, weil dabei nur der
farbige und Schmutzabweisende Teil des Haares abgeschnitten wird und der
farblose und weiche zurückbleibt, der ihn schmutzig und ungepflegt
erscheinen lässt. Damit beginnt der Teufelskreis von ständigem Baden und
Scheren des ursprünglich natürlichen und pflegeleichten Drahthaars. Das
Trimmen des Drahthaar-Foxterriers ist keine Hexerei, es lässt sich durchaus
am eigenen Hund erlernen, und man kann dabei keine dauernden Schäden
anrichten. Die Regel lautet: kein Haar abschneiden! Mit scharfen
Instrumenten, die das Haar abschneiden, kann man nicht trimmen; das
"Trimmen" mit einem scharfen Trimmesser hat dieselbe Wirkung wie das Scheren
mit einer Maschine.
Es ist also völlig egal, ob man mit Daumen und
Zeigefinger, mit Hilfe eines stumpfen Messers u.ä. trimmt; entscheidend ist
vielmehr, dass das reife, tote Deckhaar herausgezupft und nicht
abgeschnitten wird. Wer dies beherzigt, hat bereits den ersten und
entscheidenden Schritt in die richtige Richtung getan. – In die Technik des
"Zupfens" lässt man sich am zweckmäßigsten von einem Fachmann einweisen.
Die Ernährung der Hunde
Der Hund wird zwar als Fleischfresser bezeichnet,
braucht aber dennoch auch pflanzliche Kost. Hierin gleicht er seinem
Stammvater, dem Wolf, der seinen Bedarf an pflanzlichen Stoffen im
wesentlichen aus den Innereien seiner Beutetiere abdeckt. Es entspricht also
einer naturgemäßen Ernährung, wenn eine gemischte Kost angeboten wird, wobei
für den Hund der Anteil an Fleisch zwei Drittel, der an Beikost ein Drittel
betragen soll.
Das Hauptfutter soll den Eiweiß- und Energiebedarf des
Hundes decken und besteht überwiegend aus Fleisch. Unter Fleisch versteht
man neben Muskelfleisch besonders Innereien wie Herz, Lunge, Leber, Nieren
und Milz von Rind, Schaf oder Pferd. Eine geeignete Ergänzung besteht in
entleerten, jedoch nicht gereinigten Vormägen und Darmteilen von
Wiederkäuern, auch von Schalenwild. Ein wichtiger Bestandteil des
animalischen Futters sind tierische Fette (etwa 10 - 20 %.) und hin und
wieder Knochen (am besten Kalbsknochen, keine Geflügelröhrenknochen). Unter
Umständen können auch Eier, Milchprodukte oder Fische verfüttert werden. Das
Fleisch sollte möglichst roh, eventuell sogar "anbrüchig“ (in beginnender
Zersetzung) sein, das entspräche einer artgemäßen Nahrung. Neuerdings wird
allerdings verstärkt gefordert, nur gekochtes Fleisch zu verfüttern, um der
Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern, z. B. Fleischvergiftern
(Salmonellen), vorzubeugen. Diese Forderung erhält gegenwärtig besondere
Aktualität durch die zunehmend vorkommende Aujeszkysche Krankheit, eine
Virusinfektion mit tollwutähnlichen Krankheitserscheinungen (Pseudowut) beim
Fleischfresser, die durch infiziertes rohes Schweinefleisch übertragen wird.
Das Beifutter, die so genannte vegetabilische Kost,
besteht überwiegend aus Getreideflocken oder Reis, eventuell auch Teigwaren.
Obst und bestimmte Gemüsearten, z. B. Karotten (keine blähenden
Hülsenfrüchte), stellen eine geeignete Ergänzung dar, Kartoffeln sind
weniger geeignet, desgleichen Brot (ausgenommen Vollkornbrot). Es schadet
nichts, wenn das Futter leicht gesalzen ist - Gewürzzusätze sind
überflüssig, teilweise sogar schädlich.
Vielfach wird ein Zusatz von Kalziumpräparaten,
Vitamintabletten, Lebertran oder anderen "Aufbaustoffen" zum Futter
empfohlen. Bei einer ausgewogenen Nahrung sind solche Beimengungen
entbehrlich, sie können unter Umständen sogar gesundheitsgefährdend sein
(Vitaminüberdosierung!). Sie sind daher nur nach tierärztlicher Verordnung
zu verabreichen. Im übrigen überwinden viele Hunde einen Mangel, zum
Beispiel an Vitaminen und Spurenelementen, auf natürliche Weise durch die
gelegentliche Aufnahme von Gras oder Obst.
Für Hundehalter, die wenig Zeit oder Lust zur
Zubereitung des Futters haben, gibt es eine Erleichterung durch im Handel
erhältliches Futter. Dieses wird in Dosen oder als Trockenfutter, auch als
Tiefkühlkost angeboten und enthält im allgemeinen alle erforderlichen
Nährstoffe, Vitamine, Mineralien und Spurenelemente. Dosenfutter wird, da es
sich um Weichfutter handelt, zum Zwecke der Zahnpflege mit Kalbsknochen
ergänzt.
Frisches Wasser muss immer zur Verfügung stehen; dann
und wann darf es auch süße oder dick-saure Milch sein. Der
Flüssigkeitsbedarf erhöht sich mit dem Salzgehalt der Nahrung.
Die trächtige Hündin braucht zunächst nicht mehr
Nahrung als gewöhnlich. Erst gegen Ende der Trächtigkeit ist die
Futtermenge, vor allem der Eiweißanteil, zu steigern. Das werdende
Muttertier darf aber nicht gemästet werden, sonst kann es zu
Geburtsstörungen kommen. Nach dem Werfen ist der Nahrungsbedarf durch die
einsetzende Milchproduktion im Gesäuge wesentlich erhöht, und es wird eine
Vergrößerung der Tagesration und der Zahl der Mahlzeiten erforderlich, wobei
das Futter besonders mit Obst und Gemüse, erforderlichenfalls auch mit
Kalkpräparaten, angereichert werden muss.
Welpen erhalten anfangs ein Übergangsfutter. Man
beginnt mit der Beifütterung von der 3. - 4. Lebenswoche an, während noch
ausreichend Muttermilch zur Verfügung steht, und bietet zunächst mit
Trockenkindermilch aufgewertete Kuhmilch an, eine Woche später Fleischbrühe,
der geriebenes Gemüse und Obst beigemengt sein kann. Ab der 6. Lebenswoche
wird zerkleinertes Fleisch vorgesetzt, das auch mit Vitaminträgern und in
zunehmendem Maße mit Getreideflocken oder Reis vermischt wird.
Die Menge und Anzahl der täglichen Mahlzeiten richten
sich grundsätzlich nach dem Alter, der Größe und der Leistung des Hundes.
Ein Welpe, der im Alter von 7 - 9 Wochen abgesetzt wird, braucht täglich
noch 4 - 6 Mahlzeiten. Das verringert sich etwa ab der 14. Woche auf 3, ab
1/2 Jahr auf 2 und ab 1 Jahr auf 1 Fütterung - dabei ist auf Regelmäßigkeit
zu achten. Die Fütterung soll etwa so bemessen sein, dass der Fressnapf
ausgeleert wird. Übriggelassene Speisen dürfen nicht stehen bleiben, sondern
sind bald zu beseitigen. Es sollte zur guten Gewohnheit werden, dass Futter-
und Tränkebehälter stets gründlich gereinigt werden.
Fütterungsfehler können die Entstehung von Krankheiten
fördern oder verursachen. Einige Beispiele: Ausgesprochen schädlich für die
Zähne sind Süßigkeiten wie Schokolade, Zuckerstücke, Pralinen und
dergleichen. Stark gewürzte Speisen wie Pökelfleisch, geräuchertes Fleisch
und Salzhering können, wenn nicht ausreichend Trinkwasser vorhanden ist, zur
Schädigung von Leber und Nieren führen. Einseitige Zusammenstellung des
Futters ruft auf die Dauer Mangelkrankheiten hervor. Die Verfütterung von
übermäßig viel Knochen, namentlich vom Schwein, hat mitunter die Bildung von
"Knochenkot“ mit Verstopfung zur Folge.
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