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Zucht, Haltung und Pflege

Körperbau des Hundes  
1.   Nase
2.   Nasenrücken
3.   Stirnabsatz ( Stop )
4.   Oberkopf
5.   Genick
6.   Nackengegend des Halses
7.   Widerrist  
8.   Eigentlicher Rücken
9.   Rückendelle 
10. Rücken
11. Kruppe
12. Rutenansatz
13. Unterbauch
14. Unterbrust
15. Karpalballen
16. Vorderbrust
17. Kehlrand des Halses
18. Fang 

Skelettbild

 

 
1. Oberkiefer 
2. Unterkiefer
3. Scheitelbein
4. Atlas =( 1. Halswirbel )
5. Übrige Halswirbel 
6. Schulterblatt mit                   Schulterblattgräte
7. 10. Brustwirbel
8. Hüftbein
9. Kreuzbein
10. Sitzbeinhöcker 
11. Hüftgelenk
12. Oberschenkel
13. Kniescheibe
14. Kniegelenk
15. Schienbein
16. Wadenbein 
17. Fersenbein
18. Sprunggelenk
19. Hintermittelfußknochen
20. Knochen der Zehen
(der Beckengliedmaßen)
21. Knochen der Zehe
(der Schultergliedmaßen)
22. Vordermittelfußknochen
23. Elle

24. Speiche

25. Ellbogen
26. Ellbogengelenk
27. Oberarm
28. Brustbeinspitze
29.Schultergelenk 

Hundezucht – Welpen

Fortpflanzung
Der Eintritt der Geschlechtsreife variiert von Rasse zu Rasse. Rüden werden mit etwa 1 Jahr, Hündinnen mit 6 - 8 Monaten geschlechtsreif. Die Hündin wird periodisch 2mal im Jahr, im Frühjahr und Spätsommer, hitzig (läufig, brünstig). Rüden sind davon unabhängig das ganze Jahr über zeugungsfähig. Die Hitze der Hündin dauert bis zu 24 Tagen und verläuft in 3 Phasen: Die 1. Phase, die Vorhitze (1. - 9. Tag), ist anfangs gekennzeichnet durch ein Anschwellen der Schnalle und danach durch einen blutig-wässrigen Ausfluss, die Hündin "färbt". In dieser Zeit werden Rüden im Liebesspiel angelockt, aber noch nicht geduldet, d. h. ein Deckakt erfolgt noch nicht. Die 2. Phase (10. - 15. Tag) wird als Hitze bezeichnet. Der Ausfluss lässt nach, jetzt nimmt die Hündin den Rüden an, und es kann zur Befruchtung kommen. Es kommt vor, dass die Hündin von mehreren Rüden gedeckt wird (und dadurch möglicherweise Halbgeschwister zur Welt bringt). Die 3. Phase wird als Nachhitze bezeichnet. Die Hündin wird ruhiger und ist spätestens ab dem 20. Tag nicht mehr paarungsbereit.
Der Deckakt dauert zwischen 10 - 45 Minuten. Nach dem Aufreiten des Rüden auf die Hündin kommt die längere Phase des "Hängens“, während der die Samenabgabe erfolgt. Dabei geht der Rüde von der Hündin herunter, hängt aber mit der Brunftrute (Penis, Glied) in der Schnalle (Scheide, Tasche) fest. Es ist Tierquälerei, die Tiere jetzt gewaltsam oder durch Kaltwassergüsse zu trennen.
Die Trächtigkeitsdauer ist rasseabhängig und individuell verschieden. Sie liegt bei 56 bis 66, im Mittel bei 63 Tagen. Die hochträchtige Hündin zeigt eine Vermehrung des Bauchumfanges und ein Anschwellen des Gesäuges.
Die Geburt kündigt sich durch verstärkte Unruhe und "Nestbauen“ an. Sie dauert wenige Stunden (3 - 24). Die Hündin beißt nach jeder Geburt eines Welpen die Nabelschnur ab und frisst die Nachgeburt auf. In den folgenden Tagen bemerkt man bis zur Dauer von 3 Wochen einen rötlichen bis grünlich-braunen Ausfluss aus der Schnalle.
Die Welpen werden gleich nach der Geburt von der Hündin trocken geleckt. Sie streben bald nach dem Gesäuge und suchen eine Zitze. Ihre Augenlider sind bis zum 9. Tag geschlossen, die volle Sehkraft erreichen sie mit etwa 3 Wochen.

Zucht
Jeder Rassehundbesitzer, der mit seinem Tier züchten will, wendet sich zunächst an den verantwortlichen Zuchtwart des zuständigen Zuchtvereins, um sich beraten und über die aktuellen Zuchtbestimmungen informieren zu lassen. Allgemein gilt, dass sowohl der Rüde als auch die Hündin im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sein und eine Zuchteignungsprüfung abgelegt haben müssen.
Das Ziel ist, nur körperlich und wesensmäßig taugliche Jagdhunde zur Zucht zuzulassen. Sie sollen frei von Zuchtausschließenden Mängeln, insbesondere Erbfehlern, sein und dem Standard der Jagdhunderasse entsprechen. Ein wichtiger teil der Bewertung gilt dem Körperbau und dem Haarwert.

Gebiss des Hundes
Mit 3 Wochen: als erstes brechen die Milchhakenzähne durch
Mit 4-6 Wochen: Durchbruch der Milchschneidezähne
Mit 5-6 Wochen: Durchbruch der Prämolaren, 
Ausnahme: der erste  Prämolar  (P1), erscheint häufig erst mit 4-5 Monaten und wird daher, im Gegensatz zu den übrigen Prämolaren des Milchgebisses, nicht gewechselt.
Die hinteren Backenzähne (Molaren) fehlen dem Milchgebiss und brechen im Alter von 4-6 Monaten durch und unterliegen ebenfalls nicht dem Zahnwechsel.
Das Milchgebiss weist daher nur 28 Zähne auf.

Zahnformel des Milchgebisses:
3i 1c 3p (Oberkiefer)
------------------------------- 
3i 1c 3p (Unterkiefer)
Nach dem Zahnwechsel, in der Regel mit 5-6 Monaten, weist ein komplettes Gebiss 42 Zähne auf.
Diese sind jederseits im Oberkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi)  1 Haken- oder Fangzahn (Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares)  2 hintere Backenzähne (Molares)
im Unterkiefer:
3 Schneidezähne (Incisivi)1 Haken- oder Fangzahn (Caninus)
4 vordere Backenzähne (Praemolares) 3 hintere Backenzähne (Molares)
Zahnformel:
3I 1C 4P 2M (Oberkiefer)
(3I 1C 4P 3M (Unterkiefer)

Schematische Seitenansicht des Hundegebisses ( linke Schädelseite )

  
Der Einfachheit halber wurde bewusst die in deutschen kinologischen Kreisen übliche Numenierung der Prämolaren 1 bis 4 beginnend vom Fangzahn von vorn  nach hinten gewählt. Die internationale Nomenklatur bezeichnet den kleinsten hinter dem Fangzahn stehenden Prämolarzahn mit Nr.4, den größten vor den Molaren mit Nr.1

 

Schematische Vorderansicht des Hundegebisses mit Schneidezähnen und Fangzähnen

a. Korrekt ! Scherengebiss

     b. Bedingt Korrekt! 

 c. Fehlerhafter Vorbeißer

 d.Fehlerhafter Rückbeißer

       

Um die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zucht zu beurteilen, bedarf es langjähriger Erfahrungen. Ein Laie ist dazu in der Regel nicht imstande. Daher wird die Zuchteignungsbeurteilung von einem regional zuständigen Zuchtwart vorgenommen.
Die Abstammung eines Hundes wird durch die Ahnentafel ausgewiesen, auf der in der Regel der Stempel der FCI / VDH und des JGHV deutlich zu erkennen sind. In der Ahnentafel sind neben Name, Geschlecht, Geburtstag, Kennzeichen und Zuchtbuchnummer auch die Vorfahren des Hundes, seine Prüfungen, der Züchter und seine bisherigen Besitzer verzeichnet.
Bei der Hundezucht ist eine Reihe von Punkten besonders zu beachten. Die Hündin darf frühestens mit der 3. Hitze (Zuchtreife!) zum Decken zugelassen werden. Für Deckrüden wird ein Mindestalter von 2 Jahren empfohlen. Die Hündin sollte jährlich höchstens einmal Wölfen. Nach Möglichkeit ist eine Geburt im Frühjahr anzustreben, damit die Welpen in einer günstigen Jahreszeit heranwachsen können. Für das Wölfen ist in einem ruhigen, etwas abgedunkelten Raum eine Wurfkiste bereitzustellen, die der Größe der Hündin angepasst ist. Die Geburt muss überwacht werden, aber jede unnötige Störung ist fernzuhalten. Bald nach dem Wölfen erfolgt durch den Zuchtverein die Eintragung des Wurfes ins Zuchtbuch, wobei jeder Welpe einen Namen erhält. Die Welpen werden normalerweise bis zum Alter von 6 - 7 Wochen gesäugt und können dann abgesetzt werden. Die Abgabe an einen neuen Besitzer sollte aus tiermedizinischer Sicht nach Möglichkeit erst nach abgeschlossener Schutzimpfung gegen die wichtigsten  Infektionskrankheiten im Alter von etwa 12 Wochen erfolgen. Da allerdings in diesem Alter eine wichtige Prägungsphase eingesetzt hat, die am optimalsten beim künftigen Besitzer des Hundes abläuft, halten es viele Züchter für günstiger, die Welpen schon mit 8 Wochen abzugeben. Dann muss aber der neue Halter das Befinden des übernommenen Tieres besonders aufmerksam beobachten und bei jedem kleinsten Krankheitszeichen sofort den Tierarzt aufsuchen. Wird nämlich ein Hund früher abgegeben, besteht bei ungenügendem Impfschutz die Gefahr einer Schwächung und Erkrankung des Hundes, was durch den Stress des Besitzerwechsels ausgelöst werden kann (neue Umgebung, anderes Futter, Fehlen des Muttertieres, der Geschwister und der bisherigen Bezugspersonen)

Haltung und Pflege

Unterbringung
Bei der Unterbringung von Jagdhunden müssen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachtet werden. Grundsätzlich ist es dem Hundehalter freigestellt, ob er seinen Jagdgefährten in der Wohnung oder im Freien hält, solange die Unterbringung "verhaltensgerecht" ist. Das bedeutet sinngemäß, dass den natürlichen Lebensbedürfnissen des Hundes, insbesondere seinem Bewegungsdrang, Rechnung zu tragen ist.

Haltung in der Wohnung
Ihre Vorteile liegen im engen Kontakt mit dem Hundeführer und in der guten Überwachungsmöglichkeit. Die Nachteile überwiegen. Es ist kaum vermeidbar, dass der Hund auch mit den übrigen Familienmitgliedern in ständigem Kontakt ist, mit Leckerbissen verwöhnt wird, den Kindern als Spielgefährte dient und von mehreren Leuten in guter Absicht erzogen wird. So besteht die Gefahr, dass der Hund für die Jagdpraxis unbrauchbar wird. Ein weiterer Nachteil liegt in der Verweichlichung des Hundes gegenüber den Witterungsunbilden der kälteren Jahreszeit und damit in der Gefährdung der Gesundheit durch den täglichen Wechsel aus geheizten Räumen in Kälte und Nässe. Ist dennoch die Haltung im Hause unumgänglich, muss der Hund seinen festen Platz zugewiesen bekommen. Er darf nicht auf dem bloßen Boden liegen, sondern soll ein trockenes Lager (Kiste bzw. Korb mit Liegedecke oder Matratze oder ähnlichem) in ausreichender Größe haben, das zugfrei und fern von einer Heizung sein muss. Der Hund braucht seinen täglichen Auslauf, mindestens einmal sollte er ausgiebig, das heißt etwa 1 Stunde lang, auf den Läufen sein.

Haltung im Zwinger
Die Haltung im Freien dient der Abhärtung des Hundes gegenüber Nässe, Kälte und Witterungsschwankungen und bewirkt eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Infektionskrankheiten. Eine Anbindehaltung kommt für Jagdhunde grundsätzlich nicht in Frage. Wer den Platz hat, wird einen Zwinger einrichten. Dabei sind die bundeseinheitlichen Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien“ zu beachten, die in Ergänzung zum Tierschutzgesetz erlassen worden sind.
Die Größe eines Zwingers richtet sich nach der Größe des Hunde Der Zwinger darf nur aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und soll dem Hund freie Sicht, wenigstens nach einer Seite, am besten zum Haus hin, ermöglichen.
Die Umzäunung muss so konstruiert sein, dass sie nicht überwunden oder untergraben werden kann. Der Hund soll bei sommerlich heißer Sonneneinstrahlung im Schatten liegen können (Teilüberdachung, Baumbewuchs). Vorgeschrieben ist ferner der Ein- oder Anbau einer Hütte aus Wärmedämmendem, gesundheitsunschädlichem Material mit (zum Zwecke der Reinigung) abnehmbarem Dach. Die Größe dieses mit einer Wärmedämmenden Liegefläche versehenen Schutzraumes soll dem Hund angepasst sein, so dass der Schlafraum allein von der Körpertemperatur des Tieres ausreichend erwärmt werden kann. Es versteht sich von selbst, dass Zwinger und Hütte stets sauber und trocken gehalten werden müssen. Auch bei dieser Unterbringung braucht der Hund täglich ausgiebigen Auslauf, der die beste Gelegenheit für eine Kontaktpflege mit dem Hundeführer darstellt.

Pflege des Hundes
Die Pflegemaßnahmen dienen dem Wohlbefinden des Tieres, der Vorbeugung gegen Krankheiten und dem Kontakt mit dem Hundeführer. Im Vordergrund steht die Körperpflege. Die Reinigung des Felles erfolgt am besten durch häufiges Schwimmen. Regelmäßiges, möglichst tägliches Bürsten oder Kämmen sind weitere wichtige Säuberungsmaßnahmen. 
Vom Waschen mit Toilettenseifen oder Shampoos, wie bei Stadt- und Schoßhunden, wird bei Gebrauchshunden dringend abgeraten; derartige Mittel zerstören den natürlichen Hautschutz, wodurch sich die Anfälligkeit gegenüber Krankheitserregern erhöht.
Verschmutzte Augen werden mit Kamillentee oder Borwasser und einem sauberen, am besten frisch gebügelten Tuch, verschmutzte Ohren mit einem leicht ballistolgetränkten Wattestäbchen gereinigt. Im Winter sind die Pfoten nach jedem Auslauf gründlich von Streusalzresten zu säubern. Die Krallen sollen bei ungenügender Abnutzung mit einer Krallenschere gekürzt, Wunden an den Ballen mit Hautsalben geschützt werden. Die Zähne sowie das Zahnfleisch sollten regelmäßig kontrolliert werden. Ebenso wichtig ist die tägliche Überprüfung der Ausscheidungen, insbesondere der Losung auf Hinweise von Verdauungsstörungen oder Parasitenbefall.
Selbstverständlich sollten Futter- und Tränkenapf stets peinlich sauber gehalten werden. Ein Problem ist offenbar immer wieder die Unterbringung der Hunde im Kraftfahrzeug: Bei warmer Witterung muss das Auto gut belüftet sein und darf nicht in der prallen Sonne abgestellt werden. Ein Napf mit Trinkwasser sollte zur Erfrischung bereitstehen. Bei winterlicher Kälte muss der Hund ein Wärmedämmendes Lager im Wagen haben.

Die Besonderheit des Foxterriers liegt in seiner Behaarung, die von Natur aus hart und schmutzabweisend ist. Dies macht ihn zu einem sehr pflegeleichten Hund, bei dem jegliches Baden nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich ist, weil es die natürliche Schutzschicht des Haares zerstört. 
Sowohl der Drahthaar als auch der Glatthaar wechselt im Frühjahr und Herbst das Haar. Während der Glatthaar den Haarwechsel alleine vollzieht, muss der Drahthaar artgerecht getrimmt werden, damit seine drahtige Haartextur und die charakteristische Zeichnung mit den leuchtenden Farben erhalten bleiben. Beim Trimmen werden die "reifen" Haare ausgezupft. Der Drahthaar darf niemals geschoren werden, weil dabei nur der farbige und Schmutzabweisende Teil des Haares abgeschnitten wird und der farblose und weiche zurückbleibt, der ihn schmutzig und ungepflegt erscheinen lässt. Damit beginnt der Teufelskreis von ständigem Baden und Scheren des ursprünglich natürlichen und pflegeleichten Drahthaars. Das Trimmen des Drahthaar-Foxterriers ist keine Hexerei, es lässt sich durchaus am eigenen Hund erlernen, und man kann dabei keine dauernden Schäden anrichten. Die Regel lautet: kein Haar abschneiden! Mit scharfen Instrumenten, die das Haar abschneiden, kann man nicht trimmen; das "Trimmen" mit einem scharfen Trimmesser hat dieselbe Wirkung wie das Scheren mit einer Maschine. 
Es ist also völlig egal, ob man mit Daumen und Zeigefinger, mit Hilfe eines stumpfen Messers u.ä. trimmt; entscheidend ist vielmehr, dass das reife, tote Deckhaar herausgezupft und nicht abgeschnitten wird. Wer dies beherzigt, hat bereits den ersten und entscheidenden Schritt in die richtige Richtung getan. – In die Technik des "Zupfens" lässt man sich am zweckmäßigsten von einem Fachmann einweisen. 
 

Die Ernährung der Hunde
Der Hund wird zwar als Fleischfresser bezeichnet, braucht aber dennoch auch pflanzliche Kost. Hierin gleicht er seinem Stammvater, dem Wolf, der seinen Bedarf an pflanzlichen Stoffen im wesentlichen aus den Innereien seiner Beutetiere abdeckt. Es entspricht also einer naturgemäßen Ernährung, wenn eine gemischte Kost angeboten wird, wobei für den Hund der Anteil an Fleisch zwei Drittel, der an Beikost ein Drittel betragen soll.
Das Hauptfutter soll den Eiweiß- und Energiebedarf des Hundes decken und besteht überwiegend aus Fleisch. Unter Fleisch versteht man neben Muskelfleisch besonders Innereien wie Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz von Rind, Schaf oder Pferd. Eine geeignete Ergänzung besteht in entleerten, jedoch nicht gereinigten Vormägen und Darmteilen von Wiederkäuern, auch von Schalenwild. Ein wichtiger Bestandteil des animalischen Futters sind tierische Fette (etwa 10 - 20 %.) und hin und wieder Knochen (am besten Kalbsknochen, keine Geflügelröhrenknochen). Unter Umständen können auch Eier, Milchprodukte oder Fische verfüttert werden. Das Fleisch sollte möglichst roh, eventuell sogar "anbrüchig“ (in beginnender Zersetzung) sein, das entspräche einer artgemäßen Nahrung. Neuerdings wird allerdings verstärkt gefordert, nur gekochtes Fleisch zu verfüttern, um der Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern, z. B. Fleischvergiftern (Salmonellen), vorzubeugen. Diese Forderung erhält gegenwärtig besondere Aktualität durch die zunehmend vorkommende Aujeszkysche Krankheit, eine Virusinfektion mit tollwutähnlichen Krankheitserscheinungen (Pseudowut) beim Fleischfresser, die durch infiziertes rohes Schweinefleisch übertragen wird.
Das Beifutter, die so genannte vegetabilische Kost, besteht überwiegend aus Getreideflocken oder Reis, eventuell auch Teigwaren. Obst und bestimmte Gemüsearten, z. B. Karotten (keine blähenden Hülsenfrüchte), stellen eine geeignete Ergänzung dar, Kartoffeln sind weniger geeignet, desgleichen Brot (ausgenommen Vollkornbrot). Es schadet nichts, wenn das Futter leicht gesalzen ist - Gewürzzusätze sind überflüssig, teilweise sogar schädlich.
Vielfach wird ein Zusatz von Kalziumpräparaten, Vitamintabletten, Lebertran oder anderen "Aufbaustoffen" zum Futter empfohlen. Bei einer ausgewogenen Nahrung sind solche Beimengungen entbehrlich, sie können unter Umständen sogar gesundheitsgefährdend sein (Vitaminüberdosierung!). Sie sind daher nur nach tierärztlicher Verordnung zu verabreichen. Im übrigen überwinden viele Hunde einen Mangel, zum Beispiel an Vitaminen und Spurenelementen, auf natürliche Weise durch die gelegentliche Aufnahme von Gras oder Obst.
Für Hundehalter, die wenig Zeit oder Lust zur Zubereitung des Futters haben, gibt es eine Erleichterung durch im Handel erhältliches Futter. Dieses wird in Dosen oder als Trockenfutter, auch als Tiefkühlkost angeboten und enthält im allgemeinen alle erforderlichen Nährstoffe, Vitamine, Mineralien und Spurenelemente. Dosenfutter wird, da es sich um Weichfutter handelt, zum Zwecke der Zahnpflege mit Kalbsknochen ergänzt.
Frisches Wasser muss immer zur Verfügung stehen; dann und wann darf es auch süße oder dick-saure Milch sein. Der Flüssigkeitsbedarf erhöht sich mit dem Salzgehalt der Nahrung.
Die trächtige Hündin braucht zunächst nicht mehr Nahrung als gewöhnlich. Erst gegen Ende der Trächtigkeit ist die Futtermenge, vor allem der Eiweißanteil, zu steigern. Das werdende Muttertier darf aber nicht gemästet werden, sonst kann es zu Geburtsstörungen kommen. Nach dem Werfen ist der Nahrungsbedarf durch die einsetzende Milchproduktion im Gesäuge wesentlich erhöht, und es wird eine Vergrößerung der Tagesration und der Zahl der Mahlzeiten erforderlich, wobei das Futter besonders mit Obst und Gemüse, erforderlichenfalls auch mit Kalkpräparaten, angereichert werden muss.
Welpen erhalten anfangs ein Übergangsfutter. Man beginnt mit der Beifütterung von der 3. - 4. Lebenswoche an, während noch ausreichend Muttermilch zur Verfügung steht, und bietet zunächst mit Trockenkindermilch aufgewertete Kuhmilch an, eine Woche später Fleischbrühe, der geriebenes Gemüse und Obst beigemengt sein kann. Ab der 6. Lebenswoche wird zerkleinertes Fleisch vorgesetzt, das auch mit Vitaminträgern und in zunehmendem Maße mit Getreideflocken oder Reis vermischt wird.
Die Menge und Anzahl der täglichen Mahlzeiten richten sich grundsätzlich nach dem Alter, der Größe und der Leistung des Hundes. Ein Welpe, der im Alter von 7 - 9 Wochen abgesetzt wird, braucht täglich noch 4 - 6 Mahlzeiten. Das verringert sich etwa ab der 14. Woche auf 3, ab 1/2 Jahr auf 2 und ab 1 Jahr auf 1 Fütterung - dabei ist auf Regelmäßigkeit zu achten. Die Fütterung soll etwa so bemessen sein, dass der Fressnapf ausgeleert wird. Übriggelassene Speisen dürfen nicht stehen bleiben, sondern sind bald zu beseitigen. Es sollte zur guten Gewohnheit werden, dass Futter- und Tränkebehälter stets gründlich gereinigt werden.
Fütterungsfehler können die Entstehung von Krankheiten fördern oder verursachen. Einige Beispiele: Ausgesprochen schädlich für die Zähne sind Süßigkeiten wie Schokolade, Zuckerstücke, Pralinen und dergleichen. Stark gewürzte Speisen wie Pökelfleisch, geräuchertes Fleisch und Salzhering können, wenn nicht ausreichend Trinkwasser vorhanden ist, zur Schädigung von Leber und Nieren führen. Einseitige Zusammenstellung des Futters ruft auf die Dauer Mangelkrankheiten hervor. Die Verfütterung von übermäßig viel Knochen, namentlich vom Schwein, hat mitunter die Bildung von "Knochenkot“ mit Verstopfung zur Folge.

Copyright © 2004 - 20010  Hans Pietscheck. Alle Rechte vorbehalten

 

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