Die Anerkennung
der erfolgreichen Arbeit eines FT im Saugatter als LKZ SJ.
Voraussetzung ist die Bestätigung des Gattermeisters neben einem
Jagdscheininhaber. Zu verwenden ist zwingend der Vordruck für LKZ
des DFV. Dem gleichgestellt ist die anerkannte Prüfung der
Schwarzwildschärfe anderer JGHV Vereine.
Begründung:
In immer mehr
Bundesländern existieren Saugatter in welchen FT ausgebildet bzw.
geprüft werden. Die derzeitige PO lässt das LKZ nur im jagdlichen
Einsatz zu. Der gfV hat diese Regelung unter Vorbehalt der
Zustimmung der nächsten MV in Kraft gesetzt
Nach
PO DFV II.6 kann der Spurlaut analog des Sichtlautes durch einen
Verbandsrichter und einem Jagdscheininhaber geprüft werden. Aus
der Arbeitsbeschreibung muss der Arbeitsverlauf eindeutig
hervorgehen, die Spursicherheit & der Spurwille ist ebenfalls zu
benoten. Zu verwenden ist zwingend der Vordruck für LKZ des DFV.
Ebenfalls dürfen auf Anlagenprüfungen Hunde welche das
Zulassungsalter überschritten haben auf Spur- & Sichtlaut nach PO
als separate Lautfeststellung geprüft werden. Dem gleichgestellt
sind Lautprüfungen anlässlich von Prüfungen anderer JGHV Vereine.
Begründung:
Der Hasenbesatz nimmt
immer mehr ab. Um den PG und den Hundeführern die Lautprüfung zu
erleichtern, ist diese Regelung sinnvoll.
Die
Rotfährte der DFV GP wird von 500 auf 600 m verlängert, die gilt
auch für das Fach V.4 Totverbeller/-verweiser.
Begründung:
Ein FT mit GP ist in
einigen Bundesländern mit 500 m Schweißfährte nicht brauchbar zur
Nachsuche auf Schalenwild. Im Zuge der geplanten bundesweiten
Anpassung der Brauchbarkeitsprüfungen sehe ich diese Änderung als
zwingend erforderlich an. Ein Hund der die GP zwar nicht besteht,
die Fächer der Brauchbarkeitsprüfung des jeweiligen Bundeslandes
bestanden hat, wäre somit ein „brauchbarer Hund“ im Sinne des
Gesetzes.
PO
IV.14 Bundeszuchtprüfung- Die zur BZP gemeldeten Hunde müssen spl
oder sl sein und eine BP nachweisen. Das Zulassungsalter ist max
48 Monate. Die einmalige Prüfungswiederholung ist nur bei
Nichtbestehen möglich.
Begründung:
Die BZP kann nicht mehr als CACIT Prüfung wie bisher veranstaltet
werden (FCI Regelung). Somit entfällt die unbegrenzte
Teilnahmemöglichkeit. Um Hunden auch über das Zulassungsalter der
ZP hinaus eine Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen, wird das
Höchstalter auf 48 Monate begrenzt. Dies wird auch von anderen
JGHV Vereinen z.B. DK Verband mit der sogar unbegrenzten
Möglichkeit der Alterszuchtprüfung praktiziert. Damit entfällt die
Zulassungsmöglichkeit laut I.3 Seite 8 letzter Absatz der DFV PO.
Die Prüfungswiederholung bei Bestehen ist auch bei allen anderen
JGHV Zuchtvereinen zu Ausleseprüfungen nicht möglich.
Unabhängig der Änderungen wird der Titel
„Bundeszuchtprüfungssieger mit Jahreszahl“ weiterhin vergeben.
Fächer V.6 & V.7- Die
Prüfung ist im offenen Gelände für Feder- und Haarwild, wahlweise
für Haarwild im Altholz durchzuführen Der Hundeführer erklärt am
Tag der Prüfung, vor Beginn derselben, wo er die
Haarwildschleppe arbeitet. Es sind auf beiden Wildschleppen
Leistungen zu erbringen.
Längen:
Federwildschleppe ca 150m; Haarwildschleppe ca 200m mit jeweils 2
stumpfwinkligen Haken.
Der
Hund soll die Schleppen planmäßig ausarbeiten und das Stück dem
Führer bringen. Die Schleppen werden unmittelbar vor der
jeweiligen Arbeit von einem VR hergestellt und sollen möglichst
gleichwertig sein. Abstand zwischen den einzelnen Schleppen mind.
100m.
Am Ende
der Schleppe wird das Stück Wild ausgelegt. Der Schleppenzieher
(einer der
Richter) versteckt sich und legt auf Wunsch des Hundeführers ein
weiteres, gleichartiges
Stück vor sich aus. Der
Hundeführer bestimmt welches der beiden Stücke Wild am Ende der
Schleppe liegt.
Der
Hundführer setzt seinen Hund an und darf ihn max. 20 m an der
Leine arbeiten. Bis zum Finden des Wildes darf der Hund drei mal
angesetzt werden. Hat er das Wild gefunden, muss er es aufnehmen.
Er soll es mit korrektem Griff dem Führer zutragen, sich setzen
und auf Kommando ausgeben. Eine Unterbrechung zur
Griffverbesserung mindert die Zensur nicht. Der ungefähre Verlauf
der Schleppe sollte sich aus der Arbeit des Hundes nachvollziehen
lassen.
Es wird
je eine Zensur für die Arbeit auf der Schleppspur und die Art des
Bringens vergeben.
Fach
V.8- inhaltlich bleibt das Fach gleich, es wird wie beim DJT als
fakultativ ausgeschrieben. Der Hundeführer erklärt am Tag der
Prüfung vor Beginn derselben, ob er im Fach V.8 geprüft werden
will. Ist dies der Fall, muss der Hund die Arbeit bestehen.
Totengräber, Anschneider sowie hochgradige Knautscher und Rupfer
sind von der
Weiterprüfung
auszuschließen.
FG Gehorsam V.14 (12d)
Ablegen frei/angeleint- hier wird beim angeleinten Anlegen der
Hund mit langer Führerleine (mind. 1,5m) an einem einzelnen Baum
angeleint. Alle anderen Punkte dieses Faches bleiben wie bisher.
Begründung: Hiermit machen
wir diese Fächer vergleichbar mit dem DJT. Weiterhin ist es für
die Hundeführer von Vorteil, wenn sie das Schleppgelände (offenes
Gelände oder Wald) wählen können. Zur Feststellung der Leistung
spielt der Unterschied in der Länge beim Haarwild keine Rolle.
Hiermit zeigen wir den anderen JGHV Vereinen auch, dass es dem DFV
ein Anliegen ist die Erdhundeprüfungen auf eine gemeinsame Ebenen
zu stellen.
Genau
genommen sind Rehe auch nur Menschen. Steht die Sommersonne hoch, beginnt
auch das Rehwild zu schwitzen. Praktisch kann es das zwar nicht – das Reh
besitzt keine der dazu notwendigen Drüsen – doch hält dies das Tier nicht
davon ab, in einen temperamentvollen Liebesrausch zu verfallen. Hat dann
der Bock „seine“ Ricke erst einmal im Visier, fahren die Hormone
Achterbahn – und die Autos nach wie vor auf den Straßen. Mag der Rehbock
auch rot sehen, das Signallicht einer Ampel interessiert ihn schlichtweg
nicht.
Die
Paarungszeit, die bei anhaltendem heißen Wetter beginnt, bedeutet Gefahr
für die Autofahrer, warnt der Deutsche Jagdschutzverband (DJV). Denn ist
der Rehbock auf Brautschau, treibt er seine Verehrte auch tagsüber oft
kilometerweit durch Wald, Flur und über Straßen. Eine schweißtreibende
Angelegenheit zwar, doch lassen ihn die vom Menschen geschaffenen
Verkehrsregeln kalt – die Unfallgefahr steigt. Die aktuelle
Wildunfall-Statistik des DJV weist für das vergangene Jahr bundesweit
214.483 Unfälle mit Rehwild aus. Das sind zirka acht Prozent mehr als im
Vorjahr. Die meisten der unfreiwilligen Kollisionen ereigneten sich der
Statistik zufolge in Bayern (44.262), Niedersachsen (29.201) und
Baden-Württemberg (24.470). Trauriger Rekordhalter ist prozentual gesehen
Nordrhein-Westfalen: Dort lässt jedes dritte Reh aus der Jagdstatistik (32
Prozent) sein Leben auf der Straße. Zwar ereignen sich die wenigsten
Wildunfälle naturgemäß in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg.
Doch trafen in der Hansestadt im vergangenen Jahr immerhin noch 373 Tiere
auf ein Fahrzeug statt auf den paarungswilligen Partner. Der DJV schätzt
die Dunkelziffer als hoch ein.
Ihren
Höhepunkt erreicht die Paarungszeit der Rehe im Juli und August. Der DJV
rät daher ab jetzt und in den kommenden Wochen auch tagsüber mit
verstärktem Wildwechsel zu rechnen. Zudem appelliert der Verband an das
Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer insbesondere auf Landstraßen
entlang der Wald-Feld-Grenzen, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren.
Der Liebe wegen – zum Rehwild. ===========================================